Diese schöne Infomail hab ich grad von Microstaxx bekommen.
QuoteDisplay Moreim Dezember 2009 haben der Bundesverband Computerhersteller (BCH) und die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ)
Tarife für Urheberrechts-Abgaben auf PCs ausgehandelt. Die Geräte-Hersteller/-Importeure sind verpflichtet, diese Abgaben an
die ZPÜ abzuführen. Es ist die Absicht des Gesetzgebers, dass die Urheberrechtsbeträge vom Hersteller über den Handel an
die Endverbraucher weitergereicht werden.
Aus diesem Grunde werden auf unseren Rechnungen, ausgestellt ab dem 1. Mai 2010, die Urheberrechtsabgaben
[font="]auf die Verkaufspreise aufgeschlagen und als Einzelposition ausgewiesen.[/font] Dies gilt auch für Rechnungen, die auf
bereits erstellten Angeboten basieren, welche diese Aufschläge noch nicht enthalten.
Die Abgabenhöhen betragen im Einzelnen:
Gerätegruppe
Abgabebetrag / Stck.
PC OHNE eingebauten Brenner
12,15 EURO
PC MIT eingebauten Brenner
13,65 EURO
Auf die Urheberrechts-Abgabe wird die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19% erhoben.
Unter den Begriff „PC“ fallen folgende Produkte:
- [font="]Desktop PC [/font]
- [font="]Notebook [/font]
- Netbook
- [font="]Tablet PC [/font]
- [font="]Workstations abhängig von Ausstattung[/font]
[font="]Zur Kategorie „PC“ gehören nicht:[/font]
- [font="]Thin Client[/font]
- [font="]Server[/font]
- [font="]PDA sowie Smartphones[/font]
[font="]NÄHERE INFOS: http://www.bch-verband.de/files/BCH-Pres…-2010-01-12.pdf[/font]
[font="]Wir hoffen, mit dieser Information zur Klärung eventueller Ungereimtheiten bei der Rechnungsstellung gedient zu haben
und verbleibenMit freundlichen Grüßen
[/font]
Wie seht ihr das? Gerechtfertigt?
Also find es ne Frechheit. Was erlauben sich die denn bitteschön? Da meckern jammern sie dauernd (unbegründet noch dazu) das ihnen milliarden durch filesharing verloren gingen und dann kriegen se das vom Staat wieder reingeschoben und wir alle dürfen blechen.